Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt! Doch auch ohne rechtliche Bindung ist klar, dass die Barrierefreiheit in der digitalen Gesundheitslandschaft einen entscheidenden Faktor für den Erfolg einer Anwendung darstellt.
15.10.2024 von Christian Bahlinger
Digitale Barrierefreiheit ist längst kein neuer Begriff mehr – und doch gerade wieder brandaktuell. Sie garantiert, dass alle Menschen dieselben Möglichkeiten haben, Gesundheitsdienste (z.B. medizinische Informationen, telemedizinische Angebote, Ausfüllen von Online-Anamnesebögen) zu nutzen, ohne jemanden auszuschließen. Während das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) bereits das barrierefreie Angebot aller Behörden, öffentlichen Stellen und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform regelt (wie z.B. gesetzliche Krankenversicherungen, öffentliche Krankenhäuser, Universitätskliniken, Ärztekammern), nimmt das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen in die Pflicht.
Ab dem 28. Juni 2025 ist nun auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von zahlreichen privaten Unternehmen und Dienstleistungsanbietern anzuwenden. Das neue Gesetz bezieht sich u.a. auf E-Commerce-Angebote (z.B. Apotheken-Websites, Informationsdienstleistungen und -videos, Telemedizin).
Der Kreis der Verpflichteten wird also stetig erweitert. Doch auch ohne rechtliche Bindung sollte klar sein, dass die Barrierefreiheit in der digitalen Welt einen entscheidenden Faktor für den Erfolg einer Anwendung darstellt – v.a. im Gesundheitsbereich. Für viele Indikationen werden digitale Lösungen entwickelt – Tendenz steigend. Diese sollen den Zugang zu Gesundheitsdiensten verbessern, die Effizienz steigern, personalisierte Behandlungsansätze ermöglichen, die Prävention fördern und zur Patientensicherheit beitragen. Als Lösungen in einem hochsensiblen Bereich unseres Lebens, nämlich unserer Gesundheit, stellt die digitale Barrierefreiheit daher sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen, kognitiven oder technischen Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen und -diensten erhalten. Darüber hinaus trägt eine explizite Inklusion von Menschen mit Behinderung auch zur Glaubwürdigkeit der Informationen, zum Vertrauensaufbau und der Imageverbesserung bei.
Ein weiterer Vorteil: Wenn eine Website barrierefrei ist, verbessert sich ihre Sichtbarkeit in den Suchmaschinen (SEO). Schließlich drohen als Konsequenz bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften empfindliche finanzielle Strafen, bis hin zur Sperrung von Websites.
Mit TWT Health zu inklusiven Gesundheitslösungen – Wir unterstützen Sie auf Ihrem individuellen Weg zu einem barrierefreien Angebot.
Gemeinsam prüfen wir Ihre Lösungen nach BITV-Kriterien, bewerten grundlegend und liefern konkrete Handlungsempfehlungen bzw. planen die notwendigen Maßnahmen.
Wir begleiten Sie durch die vollständige Optimierung und unterstützen natürlich auch bei der Neuentwicklung barrierefreier Gesundheitslösungen.
Michael Grüterich, Head of Concept & Requirements-Engineering for Medical Devices+49 6221 822024michael.grueterich(at)twt-dh(dot)de
Jetzt Termin vereinbaren