Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Anforderungen Ihre App erfüllen muss, um auf die Liste erstattungsfähiger Apps bzw. in das DiGA-Verzeichnis zu gelangen.
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Datenschutzhinweis
Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 ist es möglich, dass Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Die sogenannten "Apps auf Rezept" sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die nach neuem europäischem Recht zertifiziert sind und die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen unterstützen.
Wir haben in diesem Leitfaden die Voraussetzungen zusammengefasst und den Prozess beschrieben, wie aus einer App ein erstattungsfähiges Medizinprodukt werden kann.
Markus Tusche, Geschäftsführer+49 6221 822054markus.tusche(at)twt-dh(dot)de